Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Obsignation
Ob|si|g|na|ti|on, die; -, -en [lateinisch obsignatio, zu: obsignare, ↑ "obsignieren"] (Rechtssprache veraltet):1. Versiegelung (durch das Gericht).
2. Bestätigung, Genehmigung.
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