Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
obliegen
ob|lie|gen [auch: 'ɔp…] iegt/(veraltend:) liegt ob, oblag/(veraltend:) lag ob, hat oblegen/(veraltend:) obgelegen, zu obliegen/(veraltend:) obzuliegen> [mittelhochdeutsch obe ligen, althochdeutsch oba ligan = oben liegen, überwinden]:a) (gehoben) jemandem als Pflicht, Aufgabe zufallen:
die Beweislast obliegt dem Kläger/(veraltend:) liegt dem Kläger ob;
die Pflichten hatten ihr oblegen/(veraltend:) obgelegen;
es obliegt ihm, dies zu tun;
Peter Glotz, dem die Eröffnungsrede obliegt (Münchner Rundschau 16. 9. 83, 10);
denn diesen Männern … oblag auch dieses Amt, Recht zu sprechen (Gauger, Aufstieg 20);
Als oberstem Sicherheitsbeamten des Königreiches obliege ihm nicht nur der Schutz der Bürger vor Verbrechern (Prodöhl, Tod 263);
Den Versammelten obliege es, einen solchen Aktionsausschuss … zu wählen (Heym, Schwarzenberg 43);
b) (veraltet) sich einer Sache, Aufgabe widmen, sich mit einer Sache eingehend beschäftigen:
An zwei … Klapptischen lag man dem Spiele ob (Th. Mann, Zauberberg 120).
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