Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Nützungsrecht
Nụt|zungs|recht, Nụ̈t|zungs|recht, das (Rechtssprache):Recht zur Nutzung einer Sache; Berechtigung, Befugnis, ein fremdes Eigentum in bestimmter Weise zu ↑ "nutzen" (2 a):
Sie hat sich von den in den Skripten aufgeführten Bearbeitern die urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen lassen (NJW 19, 1984, 1106).
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