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Numerus clausus
Nụ|me|rus clau|sus, der; - - [neulateinisch = geschlossene (An)zahl, zu lateinisch clausus, adjektivisches 2. Partizip von: claudere, ↑ "Klause"]:zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem bestimmten Studienfach o. Ä.:
Er … musste den größten Teil seiner Gymnasialstudien im Privatunterricht absolvieren, da der in Russland bestehende N. c. für jüdische Schüler überschritten war (Kisch, Reporter 348);
Ein buntes und vielfältiges Angebot also, das nicht dem N. c. unterliegt (Handelsblatt 31. 3. 99, 62);
Den N. c. kann eine Universität … nur im Einvernehmen mit dem Kultusministerium einführen (MM 13. 7. 67, 2);
Ü Aus diesem Grund hat der Freiburger Staatsrat denn auch beschlossen, für das Freiburger Gebiet dieser Seen von einem N. c. abzusehen (NZZ 21. 1. 83, 21).
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