Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
nullum crimen sine lege
nụl|lum cri|men si|ne le|ge [lateinisch = kein Verbrechen ohne Gesetz] (Rechtssprache):Grundsatz des Strafrechts, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
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