Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Novelle
No|vẹl|le, die; -, -n:1. [italienisch novella, zu lateinisch novellus, Verkleinerungsform von: novus, ↑ "Novum"] Erzählung kürzeren oder mittleren Umfangs, die von einem einzelnen Ereignis handelt und deren geradliniger Handlungsablauf auf ein Ziel hinführt:
eine fesselnde Novelle;
ein 2Band [mit] Novellen.
2. [lateinisch novella (lex) = neues (Gesetz)] (Politik, Rechtssprache) Gesetz, das in einem ergänzenden oder abändernden Nachtrag zu einem bereits geltenden Gesetz besteht:
eine Novelle zum Bundesbaugesetz;
eine Novelle einbringen, verabschieden;
Derzeit bereiten bereits elf Bundesländer Novellen ihrer Ländergesetze vor (Handelsblatt 21. 8. 98, 4);
wenn die Novelle erst zu Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werden kann (Bundestag 188, 1968, 10150).
No|vẹl|le, die; -, -n:1. [italienisch novella, zu lateinisch novellus, Verkleinerungsform von: novus, ↑ "Novum"] Erzählung kürzeren oder mittleren Umfangs, die von einem einzelnen Ereignis handelt und deren geradliniger Handlungsablauf auf ein Ziel hinführt:
eine fesselnde Novelle;
ein 2Band [mit] Novellen.
2. [lateinisch novella (lex) = neues (Gesetz)] (Politik, Rechtssprache) Gesetz, das in einem ergänzenden oder abändernden Nachtrag zu einem bereits geltenden Gesetz besteht:
eine Novelle zum Bundesbaugesetz;
eine Novelle einbringen, verabschieden;
Derzeit bereiten bereits elf Bundesländer Novellen ihrer Ländergesetze vor (Handelsblatt 21. 8. 98, 4);
wenn die Novelle erst zu Anfang des nächsten Jahres vorgelegt werden kann (Bundestag 188, 1968, 10150).