Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Notwehr
Not|wehr, die [mittelhochdeutsch nōtwer] (Rechtssprache):Gegenwehr, deren an sich strafbare Folgen straffrei bleiben, weil man durch tätliche, gefährliche Bedrohung dazu gezwungen worden ist:
aus, in Notwehr handeln;
sie hat ihn in Notwehr getötet;
Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig (Straßenverkehrsrecht 269).
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