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Notverordnung
Not|ver|ord|nung, die (Verfassungswesen):zur Überwindung eines Notstands [von der Regierung] erlassene Verordnung:
Er ermächtigte den Reichspräsidenten, zeitweilig den normalen Weg der Gesetzgebung über das Parlament durch den Erlass von Notverordnungen zu ersetzen (Fraenkel, Staat 81).
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