Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Notstandsregierung
Not|stands|re|gie|rung, die (Staatsrecht):Regierung [mit außerordentlichen Handlungsvollmachten], die gebildet wird, um eine akute Notlage des Staates zu bewältigen:
Eine Notstandsregierung kann per Dekret handeln, ohne die Zustimmung des Parlaments abzuwarten (SZ 10. 10. 2003, 1).
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