Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Nötigung
Nö|ti|gung, die; -, -en:1. (besonders Rechtssprache) das ↑ {{link}}Nötigen{{/link}} (1); (strafbare) Handlung, Tat, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt:
Nötigung zur Unzucht;
das Erzwingen der Vorfahrt gilt als Nötigung;
jemanden wegen Nötigung verurteilen;
sexuelle Nötigung männlicher Mitarbeiter (MM 22. 3. 96, 5);
Dort hat man ein Liebespaar überfallen und sich der versuchten schweren Nötigung und der schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht (Noack, Prozesse 126).
2. (gehoben) das Genötigtsein; Notwendigkeit, Veranlassung, Zwang:
ich empfinde keine Nötigung, mich zu entschuldigen;
aus einer inneren Nötigung heraus musste sie sich so verhalten;
dass der junge Castorp in der Nötigung, sich zu bewaffnen, eine empfindliche Störung seiner soeben auswärts begonnenen Studien erblicken würde (Th. Mann, Zauberberg 53).
3. das ↑ {{link}}Nötigen{{/link}} (3), Genötigtwerden:
die fast schon aufdringlichen, wenn auch sicher gut gemeinten Nötigungen der Gastgeberin.
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