Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Normenkontrolle
Nọr|men|kon|t|rol|le, die (Rechtssprache):durch ein Gericht vorgenommene Prüfung und Entscheidung der Frage, ob eine Rechtsnorm (z. B. ein Gesetz) einer anderen übergeordneten (z. B. der Verfassung) widerspricht oder nicht:
eine Normenkontrolle über etwas;
eine Normenkontrolle ausüben.
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