Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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niederschlagen
nie|der|schla|gen:1. a) zu Boden schlagen:
der Einbrecher schlug den Wächter [mit einem stumpfen Gegenstand] nieder;
sie wurde nachts auf dem Heimweg überfallen und niedergeschlagen;
Ü gegen Männer muss man kämpfen, Schwätzer schlägt man mit einer Geste nieder (St. Zweig, Fouché 90);
b) zu Boden drücken:
der Regen hat das Getreide niedergeschlagen.
2. etwas Unerwünschtes [gewaltsam] beenden, am Sichausbreiten, an der Entwicklung hindern:
einen Streik, eine Revolte blutig niederschlagen;
der Aufstand war bald niedergeschlagen (Dönhoff, Ära 148).
3. (Rechtssprache)
a) nicht weiter behandeln; ↑ "einstellen" (4):
einen Prozess, ein Verfahren niederschlagen;
wenn eine Aussage sich als unglaubwürdig erweist, sieht das islamische Recht vor, die Angelegenheit nicht mehr weiterzuverfolgen und sie niederzuschlagen (FAZ 23. 7. 98, 8);
b) ↑ "erlassen" (2):
Kosten, Strafen niederschlagen;
c) (selten) entkräften:
einen Verdacht niederschlagen.
4. (den Blick o. Ä.) senken:
die Augen, die Lider niederschlagen;
beschämt schlug er den Blick nieder;
… indem sie nicht ohne Würde den Kopf hob und die noch betränten Wimpern niederschlug (Maass, Gouffé 328).
5. (veraltend) beruhigen, besänftigen:
das Fieber niederschlagen (herunterdrücken);
ein niederschlagendes Arzneimittel.
6. als ↑ "Niederschlag" (2 b) auf etwas entstehen:
Dampf schlägt sich auf den Scheiben nieder.
7. seinen ↑ "Niederschlag" (4) finden:
ihre unglückliche Kindheit schlug sich in ihren Romanen nieder;
die Auseinandersetzungen im Kabinett schlugen sich in der Presse nieder;
Hier sei als Beispiel nur die Verschärfung der Vietnamkrise genannt, die sich kaum in schwächeren Aktienkursen niederschlug (auswirkte, manifestierte; Welt 5. 8. 65, 13).
8. (Chemie) ↑ "ausfällen" (1).
nie|der|schla|gen
der Einbrecher schlug den Wächter [mit einem stumpfen Gegenstand] nieder;
sie wurde nachts auf dem Heimweg überfallen und niedergeschlagen;
Ü gegen Männer muss man kämpfen, Schwätzer schlägt man mit einer Geste nieder (St. Zweig, Fouché 90);
b) zu Boden drücken:
der Regen hat das Getreide niedergeschlagen.
2. etwas Unerwünschtes [gewaltsam] beenden, am Sichausbreiten, an der Entwicklung hindern:
einen Streik, eine Revolte blutig niederschlagen;
der Aufstand war bald niedergeschlagen (Dönhoff, Ära 148).
3. (Rechtssprache)
a) nicht weiter behandeln; ↑ "einstellen" (4):
einen Prozess, ein Verfahren niederschlagen;
wenn eine Aussage sich als unglaubwürdig erweist, sieht das islamische Recht vor, die Angelegenheit nicht mehr weiterzuverfolgen und sie niederzuschlagen (FAZ 23. 7. 98, 8);
b) ↑ "erlassen" (2):
Kosten, Strafen niederschlagen;
c) (selten) entkräften:
einen Verdacht niederschlagen.
4. (den Blick o. Ä.) senken:
die Augen, die Lider niederschlagen;
beschämt schlug er den Blick nieder;
… indem sie nicht ohne Würde den Kopf hob und die noch betränten Wimpern niederschlug (Maass, Gouffé 328).
5. (veraltend) beruhigen, besänftigen:
das Fieber niederschlagen (herunterdrücken);
ein niederschlagendes Arzneimittel.
6.
Dampf schlägt sich auf den Scheiben nieder.
7.
ihre unglückliche Kindheit schlug sich in ihren Romanen nieder;
die Auseinandersetzungen im Kabinett schlugen sich in der Presse nieder;
Hier sei als Beispiel nur die Verschärfung der Vietnamkrise genannt, die sich kaum in schwächeren Aktienkursen niederschlug (auswirkte, manifestierte; Welt 5. 8. 65, 13).
8. (Chemie) ↑ "ausfällen" (1).