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Nichtverfolgerland
Nịcht|ver|fol|ger|land, das :Staat, in dem keine politische, religiöse oder rassische ↑ "Verfolgung" (1 b) stattfindet:
… dürfte es eigentlich nicht schwierig sein, beispielsweise Bewerber (= Asylbewerber) aus Nichtverfolgerländern »innerhalb kürzester Frist abzuweisen« (Spiegel 41, 1992, 29);
Sollte es also ein Flüchtling schaffen, in ein Land an der Peripherie der EG zu gelangen, kann er postwendend wieder über die Grenze in ein angebliches Nichtverfolgerland außerhalb der EG-Grenzen abgeschoben werden (taz 8. 12. 92, 2).
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