Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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nichtig
nịch|tig:1. (gehoben)
a) gering einzuschätzend; ohne Wert, ohne ↑ 1"Gewicht" (3), ohne innere Substanz:
nichtige Dinge, Freuden;
dass die Welt … einen nichtigen (bedeutungslosen) Platz unter vielen Sonnensystemen hat (Bachmann, Erzählungen 112);
b) gänzlich unwichtig, belanglos:
ein nichtiger Grund, Vorwand.
2. (Rechtssprache) ungültig:
einen Vertrag, eine Ehe für nichtig erklären.
nịch|tig
a) gering einzuschätzend; ohne Wert, ohne ↑ 1"Gewicht" (3), ohne innere Substanz:
nichtige Dinge, Freuden;
dass die Welt … einen nichtigen (bedeutungslosen) Platz unter vielen Sonnensystemen hat (Bachmann, Erzählungen 112);
b) gänzlich unwichtig, belanglos:
ein nichtiger Grund, Vorwand.
2. (Rechtssprache) ungültig:
einen Vertrag, eine Ehe für nichtig erklären.