Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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nicht ehelich
nịcht ehe|lich, nịcht|ehe|lich (besonders Rechtssprache):nicht innerhalb einer Ehe gezeugt:
Auch Väter von nicht ehelichen Kindern können, wenn die Mutter es ihnen zugesteht, das gemeinsame Sorgerecht beantragen (Standard 24. 11. 2000, 9);
Heute sind dreihundert von tausend Geburten nichtehelich (MM 20. 9. 80, 49).
nịcht ehe|lich, nịcht|ehe|lich
Auch Väter von nicht ehelichen Kindern können, wenn die Mutter es ihnen zugesteht, das gemeinsame Sorgerecht beantragen (Standard 24. 11. 2000, 9);
Heute sind dreihundert von tausend Geburten nichtehelich (MM 20. 9. 80, 49).