Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Neuvertrag
Neu|ver|trag, der:neuer ↑ "Vertrag" (a) [der an einen früher geschlossenen anschließt oder diesen ersetzt]:
Bei Neuverträgen ab dem kommenden Jahr fällt das bekannte Steuerprivileg (SZ 10. 9. 2004, 24).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Neuvertrag