Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Neuverschuldung
Neu|ver|schul|dung, die:zu einer bestehenden neu hinzukommende Verschuldung [eines Gemeinwesens] in bestimmter Höhe:
die Verfassung regelt die Bedingungen für die Neuverschuldung des Bundes;
in einem solchen Falle werde man … den Anstieg der Neuverschuldung dämpfen (Bundestag 189, 1968, 10257);
Weil die gesetzlich erlaubte Neuverschuldung bis zur letzten Mark ausgenutzt wird, sollen jetzt doch wieder alle Junglehrer gleich Beamte werden, weil dann keine Zahlungen für Sozial- und Rentenversicherung anfallen (FR 14. 5. 99, 35).
Neu|ver|schul|dung, die:zu einer bestehenden neu hinzukommende Verschuldung [eines Gemeinwesens] in bestimmter Höhe:
die Verfassung regelt die Bedingungen für die Neuverschuldung des Bundes;
in einem solchen Falle werde man … den Anstieg der Neuverschuldung dämpfen (Bundestag 189, 1968, 10257);
Weil die gesetzlich erlaubte Neuverschuldung bis zur letzten Mark ausgenutzt wird, sollen jetzt doch wieder alle Junglehrer gleich Beamte werden, weil dann keine Zahlungen für Sozial- und Rentenversicherung anfallen (FR 14. 5. 99, 35).