Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
nennen
nẹn|nen [mittelhochdeutsch nennen, althochdeutsch nemnen, zu ↑ "Name"]:1. a) mit einem bestimmten Namen bezeichnen; (jemandem) einen bestimmten Namen geben:
wie wollt ihr das Kind nennen?;
er wurde Johann genannt, nach seinem Großvater;
sie nannten ihren Hund Waldi;
alle nennen ihn »Dicker«/»den Dicken«;
als Künstler nannte er sich Reno;
durch … einen Wachtmeister, den sie ob seiner Nase allgemein Knolle nannten (Kuby, Sieg 419);
b) als etwas bezeichnen:
jemanden einen Lügner nennen;
das nenne ich eine Überraschung! (das ist aber eine Überraschung!);
schön kann ich das nicht nennen (finden);
das nenne ich (das ist wirklich) Mut/mutig;
Denn Käptn Pott pflegte mir Gesellschaft zu leisten, wenn man es so nennen will (Leip, Klabauterflagge 3);
Er nennt sich stolz den ungekrönten König der Tippelbrüder (MM 22. 6. 73, 20);
c) (einem [Kunst]werk) einen Titel geben:
Nenn's (= das Buch) doch einfach: Arzt am Scheideweg (Ott, Haie 205);
d) mit einer bestimmten Anrede ansprechen:
sie nannte ihn beim, bei seinem/mit seinem Vornamen;
du kannst mich ruhig Kalle nennen;
»Nenne mich du«, stöhnte sie (Th. Mann, Krull 203).
2. a) ↑ "angeben" (1 a):
sie nannte ihren Namen;
jemandem den Grund für etwas nennen;
er nannte den Preis;
kannst du mir einen Arzt nennen (empfehlen)?;
b) erwähnen, anführen:
er, sein Name wurde nicht, wurde an erster Stelle genannt;
besonders genannt seien …;
können Sie Beispiele nennen?;
nennen Sie die wichtigsten Punkte (zählen Sie sie [schriftlich] auf);
c) ↑ "benennen" (2):
die Partei nannte ihre Kandidaten für die Wahl.
3.
a) einen bestimmten Namen haben; heißen:
»Silver-Jet« nannte sich der neue Riesenvogel (Cotton, Silver-Jet 16);
b) für sich in Anspruch nehmen, behaupten, [von Beruf] zu sein; im Widerspruch zu seinem Verhalten oder seiner Beschaffenheit eine bestimmte [auszeichnende] Bezeichnung tragen:
er nennt sich freier Schriftsteller;
und so was nennt sich nun Freund, Luxushotel;
Das Individuum … nennt sich Industrieberater (Remarque, Obelisk 193).
4. (Sport) (zu einem Wettkampf) anmelden.
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