Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ne bis in idem
ne bịs in ịdem [lateinisch = nicht zweimal in derselben Sache] (Rechtssprache):Maxime des Strafprozessrechts, nach der niemand wegen derselben Tat mehrmals verurteilt werden darf.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: ne bis in idem