Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Nebenfolge
Ne|ben|fol|ge, die (Rechtssprache):rechtliche Folge einer Straftat, die sich für den Verurteilten neben der Hauptstrafe ergibt (z. B. Verlust der Wählbarkeit, des Stimmrechts und der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden).
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