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Nebeneinkunft
Ne|ben|ein|kunft, die :Nebeneinnahme:
Vor allem aber muss, wenn die … Unabhängigkeit der Abgeordneten glaubhaft sein soll, endlich dafür gesorgt werden, dass … Nebeneinkünfte aus Aufsichts- und Verwaltungsgremien verboten werden (FR 15. 3. 99, 3);
die Wirtschafts- und Buchprüfer mit einem Durchschnittseinkommen von 241 000 DM, die Nebeneinkünfte wie etwa Mieteinnahmen eingeschlossen (Handelsblatt 14. 1. 99, 6).
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