Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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nachweisen
nach|wei|sen:1. den Nachweis für etwas erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etwas eindeutig feststellen:
etwas unwiderlegbar, schlüssig, streng wissenschaftlich nachweisen;
etwas lässt sich leicht, nur schwer, gar nicht nachweisen;
jemandem einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl nachweisen (nachweisen, dass er einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl begangen hat);
man konnte ihr nichts nachweisen (sie keiner Schuld überführen).
2. (Amtssprache) jemandem etwas, was man ihm vermittelt, angeben und ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen:
jemandem eine Arbeitsstelle, ein Zimmer nachweisen.
3. (jemanden) zeigen, einen Hinweis (auf jemanden) geben:
Kann Er mir nicht den Offizier nachweisen, der gestern noch in diesem Zimmer gewohnt hat? (Lessing, Minna I, 9).
nach|wei|sen
etwas unwiderlegbar, schlüssig, streng wissenschaftlich nachweisen;
etwas lässt sich leicht, nur schwer, gar nicht nachweisen;
jemandem einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl nachweisen (nachweisen, dass er einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl begangen hat);
man konnte ihr nichts nachweisen (sie keiner Schuld überführen).
2. (Amtssprache) jemandem etwas, was man ihm vermittelt, angeben und ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen:
jemandem eine Arbeitsstelle, ein Zimmer nachweisen.
3. (jemanden) zeigen, einen Hinweis (auf jemanden) geben:
Kann Er mir nicht den Offizier nachweisen, der gestern noch in diesem Zimmer gewohnt hat? (Lessing, Minna I, 9).