Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
nachrangig
nach|ran|gig :1. a) zweitrangig, weniger wichtig:
ein nachrangiges Problem;
Personalfragen sind nachrangig;
Wenn man sich wie die Amerikaner … als die »letzte Instanz« auf dieser Welt fühlt, dann kann man es nur schwer ertragen, wenn nachrangige Mächte nicht so handeln, wie man es gerne hätte (Spiegel 44, 1987, 146);
Die technischen Probleme scheinen mir dabei nachrangig zu sein (BdW 9, 1987, 121);
b) im Rang untergeordnet:
nachrangige Dienststellen.
2. (Finanzwesen) im Falle einer Insolvenz o. Ä. den Forderungen anderer Gläubiger nachgeordnet:
nachrangige Anleihen, Verbindlichkeiten.
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