Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
nachgewiesenermaßen
nach|ge|wie|se|ner|ma|ßen :einem Nachweis zufolge:
der Schiedsrichter war nachgewiesenermaßen bestochen;
Bei der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit und der dringend notwendigen beruflichen Qualifizierung von Arbeitslosen sowie der nachgewiesenermaßen positiven Arbeit dieser Informationsstelle … (Saarbr. Zeitung 8./9. 12. 79, 17).
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