Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
nachgeordnet
nach|ge|ord|net :a) (besonders Amtssprache) dem Rang, der Befugnis nach untergeordnet; unterstellt:
nachgeordnete Behörden, Dienststellen;
Erst kam … der oberste Landesherr, dem nachgeordnet dann die übrige Obrigkeit (Kühn, Zeit 15);
b) zweitrangig, weniger wichtig:
ein nachgeordnetes Problem.
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