Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Nachbürge
Nach|bür|ge, der; -n, -n (Rechtssprache):zusätzlicher Bürge (der zur Zahlung herangezogen wird, wenn Schuldner oder Bürge nicht zahlen).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Nachbürge