Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
mundtot
mụnd|tot [zu 2"Mund"; ursprünglich = unfähig, Rechtshandlungen vorzunehmen, volksetymologisch nach 1"Mund" umgedeutet]:meist in der Wendung jemanden mundtot machen (jemandem, der einem unbequem und hinderlich ist, auf rücksichtslose, unerlaubte Weise die Gelegenheit zur Äußerung, zur Entfaltung nehmen: Es gehe gar nicht darum, einen Autor mundtot zu machen, sondern nur um einige falsche Behauptungen, die richtiggestellt werden müssten [Delius, Siemens-Welt 126]).
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