Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
mündig
mụ̈n|dig [mittelhochdeutsch mündec, zu 2"Mund"]:a) nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt:
mit 18 Jahren mündig werden;
jemanden [vorzeitig] für mündig erklären;
jemanden mündig sprechen (für mündig erklären);
b) als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt:
der mündige Mensch, Bürger;
die Einstellung des Vorgesetzten, es mit mündigen Mitarbeitern zu tun zu haben, deren Identität es zu respektieren gilt (NZZ 30. 4. 83, 29).
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