Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Mund
1Mụnd, der; -[e]s, Münder, selten auch: -e, Münde [mittelhochdeutsch munt, althochdeutsch mund]:1. a) durch Unter- und Oberkiefer gebildete, durch die Lippen verschließbare Öffnung im unteren Teil des menschlichen Gesichts, die zur Nahrungsaufnahme und zur Hervorbringung sprachlicher Laute dient:
ein großer, kleiner, schöner, weicher, voller, sinnlicher, hässlicher, schiefer, breiter, zahnloser, eingefallener, blasser, roter, lächelnder, schwellender Mund;
ein harter, spöttischer, bitterer Mund;
sein Mund verzog sich zu einem spöttischen Lächeln;
der Mund des Kranken bewegte sich, öffnete sich, zuckte;
vor Staunen blieb ihr der Mund offen stehen;
sein Mund ist für immer verstummt (gehoben veraltend; er ist gestorben);
den Mund öffnen, schließen, spitzen, [zu einer Grimasse, vor Schmerz] verziehen, zusammenkneifen, aufmachen, aufreißen;
den Mund abwischen, [aus]spülen;
sie küsste seinen Mund;
sie hielt ihm den Mund zu;
er hat sich mit der heißen Suppe den Mund verbrannt;
stopf dir doch den Mund nicht so voll! (umgangssprachlich; iss nicht so gierig!);
einige Mund voll Kartoffelbrei essen;
er küsste sie auf den Mund;
sie legte den Finger auf den Mund;
aus dem Mund riechen (einen üblen Mundgeruch haben);
das höre ich aus deinem Mund (von dir) zum ersten Mal;
das Kind steckt den Daumen in den Mund;
mit offenem Mund (erstaunt) zuhören;
man spricht nicht mit vollem Mund;
mit leicht geöffnetem, geschlossenem Mund;
sie hat einen herben Zug um den Mund;
der Verunglückte wurde von Mund zu Mund beatmet;
der Kranke hatte Schaum vor dem Mund;
er führte dem Kranken den Löffel zum Mund;
Ü sie hat vier hungrige Münder zu stopfen (umgangssprachlich; vier Kinder zu versorgen);
der metallene Mund der Glocken;
Ihre geschminkten Münder bewegten sich eilfertig (Rolf Schneider, November 235);
Gerda Kiffke zieht den Mund über ihre kurzen Zähne und bekommt Angst (Ossowski, Flatter 163);
Der ätzende Staub drang uns in die Münder (Lentz, Muckefuck 225);
Jetzt lag er mit offenem Mund auf dem Rücken (Springer, Was 7);
man habe es sich einfach nicht leisten können, zusätzliche Münder noch weiter durchzufüttern (Heym, Schwarzenberg 156);
R du hast wohl deinen Mund zu Hause gelassen! (scherzhaft; warum bist du hier bei anderen so schweigsam?); ein stummer Mund ist kein Zeuge (ein Toter kann nicht als Zeuge gegen jemanden auftreten);
☆ jemandes Mund steht nicht still (umgangssprachlich; jemand hat unaufhörlich etwas zu erzählen);
den Mund nicht aufbekommen/aufkriegen (umgangssprachlich; nicht reden, sich zu etwas nicht äußern können);
den Mund [zu] voll nehmen (umgangssprachlich; großsprecherisch sein);
den Mund [nicht] aufmachen/auftun (umgangssprachlich; sich zu etwas [nicht] äußern; etwas/nichts sagen);
den Mund aufreißen/voll nehmen (umgangssprachlich; übertreiben und sich mit etwas wichtigtun);
Mund und Augen/Nase aufreißen/aufsperren (umgangssprachlich; fassungslos erstaunt sein);
einen großen Mund haben (umgangssprachlich; ein Prahler und vorlaut sein);
den Mund auf dem rechten Fleck haben (umgangssprachlich; schlagfertig sein);
den Mund halten (umgangssprachlich: 1. schweigen [und dabei etwas unterdrücken, was man sagen wollte]. 2. ein Geheimnis nicht verraten);
seinen Mund halten (umgangssprachlich; nichts von einer Sache verraten);
jemandem den Mund öffnen (jemanden zum Reden bringen);
sich den Mund fransig/fusselig reden (umgangssprachlich; lange [vergeblich] auf jemanden einreden);
jemandem [mit etwas] den Mund stopfen (umgangssprachlich; jemanden durch etwas zum Schweigen bringen);
jemandem den Mund verbieten (jemandem untersagen, seine Meinung zu äußern: Der Mann quengelte so lange über das Wetter, bis ihm Sellmann kurzerhand den Mund verbot [Bieler, Mädchenkrieg 130]);
sich den Mund verbrennen (umgangssprachlich; sich durch unbedachtes Reden schaden: Solange die Sache nicht über einen längeren Zeitraum geprüft worden ist, werde ich mir nicht den Mund verbrennen [Hörzu 14, 1983, 10]);
jemandem den Mund wässrig machen (umgangssprachlich; durch enthusiastische Schilderungen jemandes Verlangen nach etwas erregen);
sich den Mund wischen [können] (landschaftlich; im Unterschied zu anderen nichts erhalten, leer ausgehen);
an jemandes Mund hängen (↑ 1"Lippe" [1 a]);
nicht auf den Mund gefallen sein (umgangssprachlich; schlagfertig sein: so wurde die selbstsichere und keineswegs auf den Mund gefallene Studentin auch von jenen umgeben, die um ihre Hand anhielten [Reich-Ranicki, Th. Mann 240]);
wie auf den Mund geschlagen sein (umgangssprachlich; verblüfft, verwirrt, betroffen und deshalb sprachlos sein);
aus berufenem Munde (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite);
etwas, jemanden dauernd im Mund führen (etwas, jemandes Namen ständig im Gespräch erwähnen, als Wort gebrauchen: Dann einen, der nur noch Lästerreden im Munde führt [Strauß, Niemand 200]);
in aller Munde sein (sehr bekannt, populär sein: Er ist der berühmteste unter den Dichtern Kasachstans und heute dort in aller Munde [Berger, Augenblick 124]);
etwas in den Mund nehmen (etwas als Wort benutzen);
jemandem etwas in den Mund legen (1. jemanden bestimmte Worte sagen lassen. 2. jemanden auf eine bestimmte Antwort hinlenken. 3. jemandem etwas zuschreiben, was er nicht gesagt hat);
immer mit dem Mund vorneweg sein (umgangssprachlich; vorlaut sein);
jemandem nach dem/zum Munde reden (jemandem immer zustimmen, das sagen, was der andere gern hören will: Freundschaftliche … Zusammenarbeit bedeutet eben gerade nicht, dass der eine dem anderen nach dem Mund redet [W. Brandt, Begegnungen 159]);
jemandem über den Mund fahren (umgangssprachlich; jemandem das Wort abschneiden, jemandem scharf antworten: der Genosse Reinsiepe … wagte es, einem Manne wie diesem sowjetischen Major, einem Helden, der vielleicht den ganzen Weg von Stalingrad bis hierher nach Annaberg kämpfend zurückgelegt hatte, über den Mund zu fahren [Heym, Schwarzenberg 109]);
von Mund zu Mund gehen (durch Weitererzählen verbreitet werden);
sich etwas vom/(selten:) am Mund[e] absparen (sich etwas unter Opfern, durch persönliche Einschränkung ersparen);
K reinen Mund halten (ein anvertrautes Geheimnis nicht ausplaudern; eigentlich = den Mund nicht durch Verrat eines Geheimnisses beflecken: Jetzt wisst Ihr genug … Im Übrigen haltet reinen Mund und begegnet ihr unbefangen [C. F. Meyer, Amulett 34]);
b) (Zoologie) Mundöffnung.
2. (Bergmannssprache) Kurzform von ↑ "Mundloch".
2Mụnd, Mụnt, die; - [mittelhochdeutsch, althochdeutsch munt = (Rechts)schutz, Schirm]:
im germanischen Recht Gewalt des Hausherrn über die in der Hausgemeinschaft lebenden, von ihm zu schützenden Personen.
ein großer, kleiner, schöner, weicher, voller, sinnlicher, hässlicher, schiefer, breiter, zahnloser, eingefallener, blasser, roter, lächelnder, schwellender Mund;
ein harter, spöttischer, bitterer Mund;
sein Mund verzog sich zu einem spöttischen Lächeln;
der Mund des Kranken bewegte sich, öffnete sich, zuckte;
vor Staunen blieb ihr der Mund offen stehen;
sein Mund ist für immer verstummt (gehoben veraltend; er ist gestorben);
den Mund öffnen, schließen, spitzen, [zu einer Grimasse, vor Schmerz] verziehen, zusammenkneifen, aufmachen, aufreißen;
den Mund abwischen, [aus]spülen;
sie küsste seinen Mund;
sie hielt ihm den Mund zu;
er hat sich mit der heißen Suppe den Mund verbrannt;
stopf dir doch den Mund nicht so voll! (umgangssprachlich; iss nicht so gierig!);
einige Mund voll Kartoffelbrei essen;
er küsste sie auf den Mund;
sie legte den Finger auf den Mund;
aus dem Mund riechen (einen üblen Mundgeruch haben);
das höre ich aus deinem Mund (von dir) zum ersten Mal;
das Kind steckt den Daumen in den Mund;
mit offenem Mund (erstaunt) zuhören;
man spricht nicht mit vollem Mund;
mit leicht geöffnetem, geschlossenem Mund;
sie hat einen herben Zug um den Mund;
der Verunglückte wurde von Mund zu Mund beatmet;
der Kranke hatte Schaum vor dem Mund;
er führte dem Kranken den Löffel zum Mund;
Ü sie hat vier hungrige Münder zu stopfen (umgangssprachlich; vier Kinder zu versorgen);
der metallene Mund der Glocken;
Ihre geschminkten Münder bewegten sich eilfertig (Rolf Schneider, November 235);
Gerda Kiffke zieht den Mund über ihre kurzen Zähne und bekommt Angst (Ossowski, Flatter 163);
Der ätzende Staub drang uns in die Münder (Lentz, Muckefuck 225);
Jetzt lag er mit offenem Mund auf dem Rücken (Springer, Was 7);
man habe es sich einfach nicht leisten können, zusätzliche Münder noch weiter durchzufüttern (Heym, Schwarzenberg 156);
R du hast wohl deinen Mund zu Hause gelassen! (scherzhaft; warum bist du hier bei anderen so schweigsam?); ein stummer Mund ist kein Zeuge (ein Toter kann nicht als Zeuge gegen jemanden auftreten);
☆ jemandes Mund steht nicht still (umgangssprachlich; jemand hat unaufhörlich etwas zu erzählen);
den Mund nicht aufbekommen/aufkriegen (umgangssprachlich; nicht reden, sich zu etwas nicht äußern können);
den Mund [zu] voll nehmen (umgangssprachlich; großsprecherisch sein);
den Mund [nicht] aufmachen/auftun (umgangssprachlich; sich zu etwas [nicht] äußern; etwas/nichts sagen);
den Mund aufreißen/voll nehmen (umgangssprachlich; übertreiben und sich mit etwas wichtigtun);
Mund und Augen/Nase aufreißen/aufsperren (umgangssprachlich; fassungslos erstaunt sein);
einen großen Mund haben (umgangssprachlich; ein Prahler und vorlaut sein);
den Mund auf dem rechten Fleck haben (umgangssprachlich; schlagfertig sein);
den Mund halten (umgangssprachlich: 1. schweigen [und dabei etwas unterdrücken, was man sagen wollte]. 2. ein Geheimnis nicht verraten);
seinen Mund halten (umgangssprachlich; nichts von einer Sache verraten);
jemandem den Mund öffnen (jemanden zum Reden bringen);
sich
jemandem [mit etwas] den Mund stopfen (umgangssprachlich; jemanden durch etwas zum Schweigen bringen);
jemandem den Mund verbieten (jemandem untersagen, seine Meinung zu äußern: Der Mann quengelte so lange über das Wetter, bis ihm Sellmann kurzerhand den Mund verbot [Bieler, Mädchenkrieg 130]);
sich
jemandem den Mund wässrig machen (umgangssprachlich; durch enthusiastische Schilderungen jemandes Verlangen nach etwas erregen);
sich
an jemandes Mund hängen (↑ 1"Lippe" [1 a]);
nicht auf den Mund gefallen sein (umgangssprachlich; schlagfertig sein: so wurde die selbstsichere und keineswegs auf den Mund gefallene Studentin auch von jenen umgeben, die um ihre Hand anhielten [Reich-Ranicki, Th. Mann 240]);
wie auf den Mund geschlagen sein (umgangssprachlich; verblüfft, verwirrt, betroffen und deshalb sprachlos sein);
aus berufenem Munde (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite);
etwas, jemanden dauernd im Mund führen (etwas, jemandes Namen ständig im Gespräch erwähnen, als Wort gebrauchen: Dann einen, der nur noch Lästerreden im Munde führt [Strauß, Niemand 200]);
in aller Munde sein (sehr bekannt, populär sein: Er ist der berühmteste unter den Dichtern Kasachstans und heute dort in aller Munde [Berger, Augenblick 124]);
etwas in den Mund nehmen (etwas als Wort benutzen);
jemandem etwas in den Mund legen (1. jemanden bestimmte Worte sagen lassen. 2. jemanden auf eine bestimmte Antwort hinlenken. 3. jemandem etwas zuschreiben, was er nicht gesagt hat);
immer mit dem Mund vorneweg sein (umgangssprachlich; vorlaut sein);
jemandem nach dem/zum Munde reden (jemandem immer zustimmen, das sagen, was der andere gern hören will: Freundschaftliche … Zusammenarbeit bedeutet eben gerade nicht, dass der eine dem anderen nach dem Mund redet [W. Brandt, Begegnungen 159]);
jemandem über den Mund fahren (umgangssprachlich; jemandem das Wort abschneiden, jemandem scharf antworten: der Genosse Reinsiepe … wagte es, einem Manne wie diesem sowjetischen Major, einem Helden, der vielleicht den ganzen Weg von Stalingrad bis hierher nach Annaberg kämpfend zurückgelegt hatte, über den Mund zu fahren [Heym, Schwarzenberg 109]);
von Mund zu Mund gehen (durch Weitererzählen verbreitet werden);
sich
K reinen Mund halten (ein anvertrautes Geheimnis nicht ausplaudern; eigentlich = den Mund nicht durch Verrat eines Geheimnisses beflecken: Jetzt wisst Ihr genug … Im Übrigen haltet reinen Mund und begegnet ihr unbefangen [C. F. Meyer, Amulett 34]);
b) (Zoologie) Mundöffnung.
2. (Bergmannssprache) Kurzform von ↑ "Mundloch".
2Mụnd, Mụnt, die; - [mittelhochdeutsch, althochdeutsch munt = (Rechts)schutz, Schirm]:
im germanischen Recht Gewalt des Hausherrn über die in der Hausgemeinschaft lebenden, von ihm zu schützenden Personen.