Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Mitglied
Mịt|glied, das; -[e]s, -er:1. Angehörige[r] einer Gemeinschaft, eines Familienverbandes o. Ä.:
ein Mitglied der Familie;
sie ist das beliebteste Mitglied des Königshauses;
er bemüht sich, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein.
2. a) Person, die einer Organisation, einem Verein, einer Partei o. Ä. beigetreten ist, aufgrund einer Aufforderung, Wahl o. Ä. angehört:
ein aktives, passives, zahlendes Mitglied eines Vereins, in einem V. sein;
er ist korrespondierendes (auswärtiges) Mitglied der Akademie der Wissenschaften;
Mitglied eines Vereins, einer Partei, in einem Verein, in einer Partei werden;
Mitglieder werben;
die Mitglieder (Mitgliedstaaten) der Europäischen Gemeinschaft;
b) Angehörige[r] einer Regierung o. Ä.:
die Mitglieder der Regierung, des Parlamentes, des Untersuchungsausschusses;
sie ist Mitglied des Landtages (Abk.: MdL, M. d. L.);
Mitglied des Bundestages (Abk.: MdB, M. d. B.);
(DDR:) Mitglied der Volkskammer (Abk.: M d. V., MdV).
Mịt|glied, das; -[e]s, -er:1. Angehörige[r] einer Gemeinschaft, eines Familienverbandes o. Ä.:
ein Mitglied der Familie;
sie ist das beliebteste Mitglied des Königshauses;
er bemüht sich, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein.
2. a) Person, die einer Organisation, einem Verein, einer Partei o. Ä. beigetreten ist, aufgrund einer Aufforderung, Wahl o. Ä. angehört:
ein aktives, passives, zahlendes Mitglied eines Vereins, in einem V. sein;
er ist korrespondierendes (auswärtiges) Mitglied der Akademie der Wissenschaften;
Mitglied eines Vereins, einer Partei, in einem Verein, in einer Partei werden;
Mitglieder werben;
die Mitglieder (Mitgliedstaaten) der Europäischen Gemeinschaft;
b) Angehörige[r] einer Regierung o. Ä.:
die Mitglieder der Regierung, des Parlamentes, des Untersuchungsausschusses;
sie ist Mitglied des Landtages (Abk.: MdL, M. d. L.);
Mitglied des Bundestages (Abk.: MdB, M. d. B.);
(DDR:) Mitglied der Volkskammer (Abk.: M d. V., MdV).