Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Minorat
Mi|no|rat, das; -[e]s, -e [zu lateinisch minor, 1"minus"] (Rechtssprache):1. Vorrecht des Jüngsten auf das Erbgut.
2. nach dem Minorat (1) zu vererbendes Gut.
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