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Mietkauf
Miet|kauf, der (Wirtschaft):Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist das Gemietete zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte ↑ 1"Miete" (1) ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird; Leihkauf.
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