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Mietkauf
Miet|kauf, der (Wirtschaft):Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist das Gemietete zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte 1"Miete" (1) ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird; Leihkauf.
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