Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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mieten
1mie|ten [mittelhochdeutsch mieten, althochdeutsch mietan]:1. (besonders von Wohnungen o. Ä.) gegen Bezahlung (das Eigentum eines anderen) in Benutzung nehmen:
[sich] ein Haus, eine Wohnung, ein Boot, ein Auto, ein Klavier mieten;
sie haben für sich, für ihren Besuch eine Ferienwohnung gemietet;
wir mieteten uns einen Ruderkahn (Bieler, Bonifaz 213);
Ich holte sie am Hafen ab und brachte sie zu dem kleinen Sarazenenhaus, das ich ihr … gemietet hatte (Henze, Reiselieder 154);
Das Haus, in dem ich gemietet hatte, lag in einer kleinen Cité (Th. Mann, Krull 264);
Eigentlich passte es der Tante nicht, dass er nur für so kurze Zeit mieten wollte (Hesse, Steppenwolf 10).
2. (veraltet) gegen Bezahlung, Lohn vorübergehend in Dienst nehmen:
[sich] einen Diener mieten;
Mimi will sich scheiden lassen und mietet sich einen Gigolo (Spiegel 52, 1984, 160).
2mie|ten (landschaftlich):
↑ 2"einmieten".
1mie|ten
[sich
sie haben für sich, für ihren Besuch eine Ferienwohnung gemietet;
wir mieteten uns einen Ruderkahn (Bieler, Bonifaz 213);
Ich holte sie am Hafen ab und brachte sie zu dem kleinen Sarazenenhaus, das ich ihr … gemietet hatte (Henze, Reiselieder 154);
Eigentlich passte es der Tante nicht, dass er nur für so kurze Zeit mieten wollte (Hesse, Steppenwolf 10).
2. (veraltet) gegen Bezahlung, Lohn vorübergehend in Dienst nehmen:
[sich
Mimi will sich scheiden lassen und mietet sich einen Gigolo (Spiegel 52, 1984, 160).
2mie|ten
↑ 2"einmieten".