Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Mandatar
Man|da|tar, der; -s, -e [mittellateinisch mandatarius, zu lateinisch mandatum, ↑ "Mandat"]:1. jemand (z. B. ein Rechtsanwalt), der im Auftrag, kraft Vollmacht eines anderen handelt.
2. (österreichisch) Abgeordneter:
der Zwang, ihr (= der mächtigen industriellen Lobby) entgegenzukommen, um sich mit ihr zu vergleichen, erfasste selbst Mandatare der ökologischen Partei (Woche 27. 3. 98, 6).
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