Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
majorenn
ma|jo|rẹnn [mittellateinisch majorennus, zu lateinisch maior = größer, älter und annus = Jahr] (Rechtssprache veraltet):volljährig, mündig:
schon 1065 wurde der König (fünfzehnjährig) durch die Schwertleite für majorenn erklärt, und er begann tatsächlich, gewisse Regierungsgeschäfte selbst in die Hand zu nehmen (Rosendorfer, Deutsche Geschichte o. S.)
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