Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
mahnen
mah|nen [mittelhochdeutsch manen, althochdeutsch manōn, ursprünglich = überlegen, denken; vorhaben]:1. nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern, drängen:
jemanden zur Eile, zur Vorsicht mahnen;
jemanden eindringlich, nachdrücklich mahnen;
jemanden mahnend, mit einem mahnenden (ermahnenden) Blick ansehen;
»Bleiben Sie ernst«, mahnte Solnemann väterlich (Sebastian, Krankenhaus 38);
der Portier … mahnte zum Aufbruch (Th. Mann, Tod 34);
Ü die immer zu Ausdauer und Beständigkeit mahnenden felsigen Riesen (Maegerlein, Triumph 143).
2. a) nachdrücklich an etwas, besonders eine eingegangene Verpflichtung u. Ä., erinnern:
jemanden an sein Versprechen mahnen;
er hat uns wegen der versprochenen Sachen gemahnt;
einen Schuldner schriftlich mahnen (ihn schriftlich zur Zahlung auffordern);
Ü Die Glocke mahnte ihn (brachte ihm zum Bewusstsein), wie weit schon die Nacht vorgeschritten (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 191);
b) (gehoben) ↑ "gemahnen" (b):
Jede dieser Galerien ist vergittert, sodass ihre Fassade an einen riesigen … Käfig mahnt (Ziegler, Labyrinth 123).
3. (Jägersprache) (von weiblichem Rotwild) einen kurzen, näselnden Lock- bzw. Warnlaut ausstoßen.
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