Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Macht
Mạcht, die; -, Mächte [mittelhochdeutsch, althochdeutsch maht, zu ↑ "mögen"]:1. Gesamtheit der Mittel und Kräfte, die jemandem oder einer Sache andern gegenüber zur Verfügung stehen; Einfluss:
unumschränkte Macht haben;
wenig Macht haben, etwas an den Verhältnissen zu ändern;
seine ganze Macht aufbieten, etwas zu erreichen;
große Macht in Händen haben;
ihre Macht reicht nicht weit;
seine Macht ausspielen, gebrauchen, missbrauchen;
Macht über jemanden, etwas haben, gewinnen, ausüben;
über große Macht verfügen;
Ü die Macht der Verhältnisse;
Freilich wird er bis zu seinem Ende der Zauberer sein, der seine Macht über die Herzen rücksichtslos gebraucht (Sieburg, Blick 77);
dass nur Wissen Macht und Herrschaft über Dinge und Menschen verleiht (Bodamer, Mann 161);
im Exil hat Fouché die Macht des Geldes erkannt und dient ihr wie jeder Macht (St. Zweig, Fouché 86);
R [das ist] die Macht der Gewohnheit;
eine Macht sein (Jugendsprache; ↑ "Wucht" [4]);
in jemandes Macht stehen (etwas zu tun vermögen, etwas tun können; jemandem möglich sein: er versprach, [alles] zu tun, was in seiner Macht steht; Wenn es irgendwie in meiner Macht steht, dir dabei zu helfen, dann kannst du jederzeit auf mich zählen [Bielenstein, Frau 19]);
mit [aller] Macht (1. mit allen Kräften: mit aller Macht versuchte sie, das Unheil aufzuhalten. 2. mit Vehemenz: der Frühling kommt jetzt mit Macht).
2. etwas, was eine besondere bzw. geheimnisvolle Kraft darstellt, besitzt:
dämonische, geheimnisvolle Mächte;
die himmlischen Mächte;
eine höhere Macht;
sich von guten Mächten getragen wissen;
die Mächte der Finsternis;
keine Macht der Erde (gehoben; niemand);
das von dunklen Mächten gewirkte Verhängnis (Plievier, Stalingrad 343);
Die blutigen Jahre der Christenverfolgungen hatten die Mächte der Tiefe aufgerührt (Thieß, Reich 324);
zugleich wusste er, dass keine Macht der Welt (gehoben; niemand ) ihn zwingen könnte, wieder heimzugehen (Thieß, Legende 191).
3. mit dem Besitz einer politischen, gesellschaftlichen, öffentlichen Stellung und Funktion verbundene Befugnis, Möglichkeit oder Freiheit, über Menschen und Verhältnisse zu bestimmen, Herrschaft auszuüben:
die politische, staatliche, weltliche, geistliche, wirtschaftliche Macht;
Macht ausüben, haben;
seine Macht festigen, missbrauchen;
die Macht einer Clique brechen;
die Macht (Staatsgewalt, Herrschaft) übernehmen, an sich reißen;
an die/zur Macht kommen, gelangen (die Regierungsgewalt erlangen);
an der Macht sein, bleiben (die Regierungsgewalt haben, behalten);
S Macht geht vor Recht (in der Realität erweist sich Macht stärker als Recht).
4. a) politisch und wirtschaftlich einflussreicher Staat:
eine verbündete, feindliche Macht;
die Krieg führenden Mächte (Staaten);
b) mächtige, einflussreiche Gruppe, Schicht o. Ä.:
die geistliche und die weltliche Macht (Kirche und Staat) im Mittelalter;
In der Demokratie sind die Medien … die vierte Macht im Staat (Hörzu 25, 1996, 26).
5. (veraltend) Heer, Truppen:
mit bewaffneter Macht anrücken, angreifen.
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