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Maastricht-Kriterium
Maas|t|richt-Kri|te|ri|um, Maas|t|richt|kri|te|ri|um, das:eine der beiden von den EU-Mitgliedsländern zu erfüllenden Vorgaben, wonach die Neuverschuldung des Staates maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen darf und die Staatsverschuldung unter 60 Prozent des Bruttoinalndsprodukts liegen muss:
die Maastricht-Kriterien erfüllen, einhalten;
ein Bruch, eine Verfehlung der Maastricht-Kriterien;
ein Verstoß gegen die Maastricht-Kriterien;
Einige Staaten sehen eine geringe Überschreitung des Maastricht-Kriteriums bei 3,25 Prozent, andere bei 3,5 Prozent (SZ 21. 3. 2005, 23).
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