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Lokaltermin
Lo|kal|ter|min, der (Rechtssprache):Gerichtstermin am Tatort, Ort des Geschehens:
für den Prozess einen Lokaltermin im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz zu veranstalten (Neues D. 13. 6. 64, 7);
Auf der breiten Hauptstraße des württembergischen Kirchdorfs … versammelt sich das … Schwurgericht zum Lokaltermin (Noack, Prozesse 96).
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