Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Lohnuntergrenze
Lohnuntergrenze:unterste Lohngrenze:
eine allgemeingültige, landesweite, gesetzliche Lohnuntergrenze;
Wir haben eine Politik der Sockellohnerhöhungen gehabt, die zu einer Einebnung der Löhne geführt hat, und wir haben ein Sozialhilfesystem, das praktisch eine Lohnuntergrenze in das Tarifsystem einzieht, weil man ja niemandem einen Lohn anbieten kann, der unter der Sozialhilfe liegt (SZ 15. 2. 99, 20).
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