Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
lockermachen
lọ|cker|ma|chen :1. s. ↑ "locker" (1 a).
2. (umgangssprachlich)
a) Geld für jemanden, etwas hergeben:
ein paar Tausender lockermachen;
Die Bundesregierung hat 30 Millionen Mark für arbeitslose Jugendliche lockergemacht (Hörzu 13, 1976, 107);
b) jemanden bewegen, für jemanden, etwas Geld herzugeben, zu bewilligen:
die Kriegerwitwe …, die für sie (= die Kriegsopfer und Hinterbliebenen), seit 1949 CSU-Abgeordnete im Bundestag, bei den Finanzministern aller Legislaturperioden Milliardenbeträge lockermachte (Spiegel 10, 1967, 190).
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