Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
leihen
lei|hen [mittelhochdeutsch līhen, althochdeutsch līhan = (zurück-, übrig) lassen]:1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ↑ "ausleihen" (2):
jemandem ein Buch, den Staubsauger, sein Auto leihen;
kannst du mir [bis morgen] zwanzig Euro leihen?;
jemandem eine größere Summe gegen eine Sicherheit leihen;
er hat ihm das Geld mit, zu 5 % Zinsen geliehen;
er leiht nicht gerne (verleiht nicht gerne etwas);
Ü der junge Nachwuchsschauspieler leiht dem Hollywoodstar seine Stimme (seine Stimme ist in der synchronisierten Fassung eines Films o. Ä. zu hören).
2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etwas aus dem Besitz oder dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ↑ "ausleihen" (1):
ich habe [mir] den Frack geliehen;
[sich] bei, von jemandem etwas leihen;
ich habe mir das Geld bei der Bank geliehen (umgangssprachlich; einen Kredit bei der Bank aufgenommen);
er war mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs;
ich … lieh beim alten Kreft ein Boot für zwei Stunden (Grass, Katz 168).
3. (gehoben) zuteilwerden lassen, geben, zur Verfügung stellen:
jemandem seine Hilfe, seinen Beistand leihen;
jemandem seine Stimme leihen (für ihn eintreten);
wie sie (= die Sonne) ihr Licht den Planeten leihe (Th. Mann, Joseph 75).
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