Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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legitimieren
le|gi|ti|mie|ren [mittellateinisch legitimare = (ein uneheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungssprachlich):1. a) für ↑ "legitim" (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen:
ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich legitimieren;
Bei Karl dem Großen ist die Romfahrt noch in der Absicht begründet, die eigene Macht durch das herrenlos gewordene Erbe des Römischen Reiches zu legitimieren (Fest, Im Gegenlicht 131);
Die Umweltschäden durch Autoabgase legitimiert der ADAC damit, dass aus vielen Schornsteinen Gifte quellen (natur 3, 1991, 76);
b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten; befugen:
Wer hat Sie eigentlich legitimiert, für die DDR zu sprechen? (Dönhoff, Ära 140).
2. sich ↑ "ausweisen" (2):
können Sie sich legitimieren?;
er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos.
3. für ↑ "legitim" (1 b) erklären.
4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen:
diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe;
Da die Bombardierung bislang nicht zur Überwindung des beobachteten humanitären Notstandes beigetragen hat, … ist sie nicht länger zu legitimieren (FR 20. 4. 99, 8).
le|gi|ti|mie|ren
ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich legitimieren;
Bei Karl dem Großen ist die Romfahrt noch in der Absicht begründet, die eigene Macht durch das herrenlos gewordene Erbe des Römischen Reiches zu legitimieren (Fest, Im Gegenlicht 131);
Die Umweltschäden durch Autoabgase legitimiert der ADAC damit, dass aus vielen Schornsteinen Gifte quellen (natur 3, 1991, 76);
b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten; befugen:
Wer hat Sie eigentlich legitimiert, für die DDR zu sprechen? (Dönhoff, Ära 140).
2.
können Sie sich legitimieren?;
er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos.
3. für ↑ "legitim" (1 b) erklären.
4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen:
diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe;
Da die Bombardierung bislang nicht zur Überwindung des beobachteten humanitären Notstandes beigetragen hat, … ist sie nicht länger zu legitimieren (FR 20. 4. 99, 8).