Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
legitim
le|gi|tim [lateinisch legitimus, zu: lex, ↑ "legislativ"] (bildungssprachlich):1. a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]:
einen legitimen Anspruch [auf etwas] haben;
mit legitimen Mitteln;
eine legitime Regierung;
Anneliese … zeigte nicht, wie viel sie von … noch gerade legitimen Lösungen von Steuerproblemen verstand (Kronauer, Bogenschütze 315);
An die fünfzig Müllzüge … kamen aus Hamburg und kippten legitim den Hausmüll der Hansestadt ab (Prodöhl, Tod 221);
b) (von einem Kind) ehelich:
der Fürst hatte keine legitimen Kinder;
Meinen Bastarden ist am Herzen des Vaters gelegen, meinen legitimen Söhnen mehr an seiner Macht (Stern, Mann 22).
2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei:
eine legitime Forderung;
legitimes Interesse an etwas haben;
ich halte seine Vorgehensweise für völlig legitim;
Dein Anliegen ist theologisch nicht ganz legitim (Thielicke, Ich glaube 233).
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