Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Lebenspartnerschaftsgesetz
Le|bens|part|ner|schafts|ge|setz, das:Gesetz, das zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft ermöglicht (Abk.: LPartG):
das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft wird auch Lebenspartnerschaftsgesetz genannt;
aktuelle Informationen zum Lebenspartnerschaftsgesetz;
Nach Einsprüchen der Bundesländer Bayern und Sachsen haben die Karlsruher Verfassungsrichter vorige Woche entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz planmäßig zum 1. August in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten kann (Standard 27. 7. 2001, 31);
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz steht im Bereich der Gleichgeschlechtlichkeit den Paaren, die sich zu gegenseitiger Fürsorge und Hilfe verpflichten, dasselbe Rechtsfundament zur Verfügung, das auch heterosexuellen Paaren zuteil wird, welche dieselbe Verpflichtung übernehmen (SZ 7. 8. 2001, 10).
Le|bens|part|ner|schafts|ge|setz, das:Gesetz, das zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft ermöglicht (Abk.: LPartG):
das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft wird auch Lebenspartnerschaftsgesetz genannt;
aktuelle Informationen zum Lebenspartnerschaftsgesetz;
Nach Einsprüchen der Bundesländer Bayern und Sachsen haben die Karlsruher Verfassungsrichter vorige Woche entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz planmäßig zum 1. August in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten kann (Standard 27. 7. 2001, 31);
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz steht im Bereich der Gleichgeschlechtlichkeit den Paaren, die sich zu gegenseitiger Fürsorge und Hilfe verpflichten, dasselbe Rechtsfundament zur Verfügung, das auch heterosexuellen Paaren zuteil wird, welche dieselbe Verpflichtung übernehmen (SZ 7. 8. 2001, 10).