Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
lebenslänglich
le|bens|läng|lich :a) (von Freiheitsstrafen) erst mit dem Tod endend:
lebenslänglicher Freiheitsentzug;
ein lebenslänglich Inhaftierter;
er hat, bekam »lebenslänglich« (eine lebenslange Freiheitsstrafe);
b) (selten) lebenslang:
eine lebenslängliche Rente;
Mein Arbeitsvertrag ist aber nicht lebenslänglich (Brückner, Quints 135);
Manchen kenn ich schon lebenslänglich (Bastian, Brut 61);
eine Gebärde, der wir lebenslänglich treu bleiben (Bieler, Bär 244).
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