Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
lauten
lau|ten [mittelhochdeutsch lūten, althochdeutsch (h)lūtēn, zu 1"laut"]:1. a) einen bestimmten Wortlaut haben:
das Gesetz lautet: …;
sein Auftrag lautet dahin, dass …;
»Keine Experimente«, so lautete die Wahlparole;
der vom Stadtsenat … bestimmte Redner, so hatte eine Nachricht gelautet … sei am … Nachmittag einem Blutsturz erlegen (Ransmayr, Welt 58);
Inzwischen wisse man, dass die gegnerische Losung gelautet habe, keinerlei Ordnungswidrigkeiten zu begehen (Kunze, Jahre 58);
b) (gehoben) sich in bestimmter Weise anhören:
das lautet gut, ganz vernünftig, wenig tröstlich;
die Nachrichten lauteten schlecht;
die Stimme, die … eher unwirsch und etwas rau lautete (Th. Mann, Krull 332);
c) einen bestimmten Inhalt haben:
die Anklage lautet auf Mord;
das Urteil lautet auf 18 Monate Gefängnis;
die Firma lautet auf den Namen … (wird unter dem Namen … geführt);
auf wessen Namen lauten die Papiere? (auf wessen Namen sind die Papiere ausgestellt?);
Die jetzige Modewelle, dass alle gesellschaftlichen Defizite schon mit Hilfe eines Psychotherapeuten beseitigt werden können, ist ein Irrweg … der da lautet: Reparatur statt Prävention (Standard 2. 10. 93, 32).
2. (Sprachwissenschaft) aussprechen:
ein Wort hochdeutsch lauten;
dieser Name wird meist falsch gelautet.
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