Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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kündigen
kụ̈n|di|gen [für älter: aufkündigen = die Auflösung eines Vertrages kundtun; mittelhochdeutsch kündigen = kundtun]:a) (eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf etwas) zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jemandem die Wohnung [zum Quartalsende] kündigen;
die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden;
die gekündigten Verträge;
Ü jemandem die Freundschaft, den Gehorsam kündigen (aufsagen);
Daraufhin kündigt die Firma seinen Ausbildungsvertrag (Hörzu 8, 1983, 75);
Sie kündigte ihre Mitgliedschaft im PEN-Zentrum Deutschsprachiger Autoren im Ausland (Reich-Ranicki, Th. Mann 189);
b) jemandes Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt;
Das ist ein anständiges Haus, und ich muss Ihnen kündigen (Hilsenrath, Nazi 14);
c) das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
ihrer Mutter war gekündigt worden;
er ist [fristlos] gekündigt worden;
Sechzig Arbeitern und Angestellten wurde gekündigt (Zenker, Froschfest 157);
<österreichisch immer, sonst umgangssprachlich mit Akkusativ:> wenn die Unternehmen Leute kündigen mussten, traf es meist zuerst die Waldviertler (Presse 23. 2. 79, 13);
Die Firma hat sie gekündigt, dann wieder eingestellt (Zenker, Froschfest 102);
d) sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen:
ich habe [schriftlich] bei der Firma gekündigt;
sie will zum 1. April kündigen.
kụ̈n|di|gen
eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jemandem die Wohnung [zum Quartalsende] kündigen;
die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden;
die gekündigten Verträge;
Ü jemandem die Freundschaft, den Gehorsam kündigen (aufsagen);
Daraufhin kündigt die Firma seinen Ausbildungsvertrag (Hörzu 8, 1983, 75);
Sie kündigte ihre Mitgliedschaft im PEN-Zentrum Deutschsprachiger Autoren im Ausland (Reich-Ranicki, Th. Mann 189);
b) jemandes Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt;
Das ist ein anständiges Haus, und ich muss Ihnen kündigen (Hilsenrath, Nazi 14);
c) das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären:
ihrer Mutter war gekündigt worden;
er ist [fristlos] gekündigt worden;
Sechzig Arbeitern und Angestellten wurde gekündigt (Zenker, Froschfest 157);
<österreichisch immer, sonst umgangssprachlich mit Akkusativ:> wenn die Unternehmen Leute kündigen mussten, traf es meist zuerst die Waldviertler (Presse 23. 2. 79, 13);
Die Firma hat sie gekündigt, dann wieder eingestellt (Zenker, Froschfest 102);
d) sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen:
ich habe [schriftlich] bei der Firma gekündigt;
sie will zum 1. April kündigen.