Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
künden
kụ̈n|den [mittelhochdeutsch künden, kunden, althochdeutsch kundan = bekannt machen, (an)zeigen]:1. (gehoben)
a) ↑ "verkünden" (1 a); öffentlich mitteilen, verbreiten:
den Gefangenen die Freiheit künden;
die Wahrheit zu wissen, die Wahrheit zu künden … sind Sie zu Richtern berufen (Maass, Gouffé 319);
b) auf etwas ↑ "hindeuten" (3):
diese Zeichen künden Unglück;
c) von etwas Kunde, Nachricht geben:
die Inschriften künden von vergangenen Zeiten;
Am Eingang des Geschäftshauses kündet kein Schild (verrät kein Schild etwas) von der Existenz des Organisationskomitees (Kicker 6, 1982, 56).
2. (besonders schweizerisch) kündigen.
3. (schweizerisch) wieder von sich hören lassen, sich melden:
je näher der Tag kam, umso dringlicher kam die Angst wieder: Der Grüne werde sich wieder künden (Gotthelf, Spinne 56).
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