Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
kündbar
kụ̈nd|bar :a) die Möglichkeit einer Kündigung enthaltend:
ein kündbarer Vertrag;
Chefs in kündbarer Stellung (in einer Stellung, in der ihnen gekündigt werden kann) stehen unter einem ganz anderen Erfolgszwang (Richter, Flüchten 190);
b) (von Personen) in einem auflösbaren Arbeitsverhältnis stehend:
er ist als Beamter nicht kündbar;
68 Prozent der Bevölkerung … sind der Meinung, dass auch Staatsdiener kündbar sein sollten (Welt 11. 2. 76, 1).
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